Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Doch viele fragen sich: Wie hoch ist die Steuerbelastung auf die Auszahlungen aus der bAV? In diesem Artikel erklären wir, wie Sie die Steuerlast berechnen können, und geben Ihnen praktische Tipps zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge.
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Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dazu dient, die Altersvorsorge der Mitarbeiter zu verbessern. Sie kann über verschiedene Durchführungswege realisiert werden, wie zum Beispiel:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Ein großer Vorteil der bAV ist die steuerliche Förderung während der Einzahlungsphase. Doch bei der Auszahlung fallen Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben an.
Wie wird die Auszahlung aus der bAV besteuert?
Die Besteuerung der Auszahlungen aus der bAV hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art der bAV: Je nach Durchführungsweg gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen.
- Eintrittsalter: Der Zeitpunkt, zu dem Sie in die bAV eingetreten sind, beeinflusst die Besteuerung.
- Auszahlungsform: Ob Sie die bAV als Rente oder als Einmalzahlung erhalten, macht einen Unterschied.
- Persönlicher Steuersatz: Ihre individuelle Steuerlast hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Steuersatz ab.
Besteuerung bei Rentenauszahlung
Wenn Sie die bAV als Rente beziehen, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil hängt von Ihrem Alter beim Rentenbeginn ab:
- Rentenbeginn mit 60 Jahren: Ertragsanteil = 22 %
- Rentenbeginn mit 65 Jahren: Ertragsanteil = 18 %
Beispielrechnung:
- Jahresrente: 10.000 €
- Ertragsanteil (65 Jahre): 18 %
- Steuerpflichtiger Betrag: 10.000 € * 18 % = 1.800 €
- Steuerlast (bei 30 % Steuersatz): 1.800 € * 30 % = 540 €
Besteuerung bei Kapitalauszahlung
Wenn Sie die bAV als Einmalzahlung erhalten, wird der gesamte Auszahlungsbetrag als Einkommen versteuert. Dies kann zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen.
Unser bAV-Steuerrechner: Einfach und schnell Ihre Steuerlast berechnen

Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre Steuerbelastung auf die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sein wird? Unser kostenloser Online-Rechner hilft Ihnen dabei! Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Steuerlast ermitteln und Ihre finanzielle Planung optimieren.
So funktioniert der Rechner:
- Geben Sie Ihre jährliche Rente ein: Tragen Sie den Betrag ein, den Sie voraussichtlich aus der bAV erhalten werden.
- Wählen Sie Ihr Rentenbeginnalter: Geben Sie das Alter ein, in dem Sie planen, die Rente zu beziehen.
- Tragen Sie Ihren persönlichen Steuersatz ein: Geben Sie Ihren voraussichtlichen Steuersatz im Rentenalter an.
- Klicken Sie auf „Berechnen“: Der Rechner zeigt Ihnen sofort den steuerpflichtigen Betrag und die zu erwartende Steuerlast an.
Beispiel:
- Jahresrente: 12.000 €
- Rentenbeginnalter: 65 Jahre
- Persönlicher Steuersatz: 25 %
- Ergebnis: Steuerlast = 540 €
Unser bAV-Steuerrechner
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Ihre Steuerbelastung schnell und einfach zu ermitteln:
bAV Steuerrechner
Berechnen Sie schnell und einfach Ihre Steuerlast auf die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Häufige Fragen (FAQs)
1. Was passiert, wenn ich die bAV vorzeitig auszahle?
Eine vorzeitige Auszahlung der bAV kann steuerliche Nachteile mit sich bringen. Der gesamte Auszahlungsbetrag wird als Einkommen versteuert, was zu einer höheren Steuerlast führen kann. Zudem können Strafzinsen oder Vertragsstrafen anfallen.
2. Kann ich die bAV vererben?
Ja, die bAV kann vererbt werden. Allerdings unterliegen die Bezüge der Erbschaftsteuer. Der steuerliche Freibetrag für Ehepartner beträgt derzeit 500.000 €, für Kinder 400.000 €.
3. Gibt es Unterschiede zwischen Renten- und Kapitalauszahlung?
Ja, die Besteuerung unterscheidet sich deutlich:
- Rentenauszahlung: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig.
- Kapitalauszahlung: Der gesamte Auszahlungsbetrag wird als Einkommen versteuert.
Tipps zur Steueroptimierung

- Nutzen Sie Freibeträge: Informieren Sie sich über steuerliche Freibeträge, die bei der Besteuerung der bAV genutzt werden können.
- Kombinieren Sie die bAV mit anderen Altersvorsorgeformen: Eine Kombination aus gesetzlicher Rente, privater Rentenversicherung und bAV kann die Steuerlast reduzieren.
- Planen Sie den Rentenbeginn sorgfältig: Ein späterer Rentenbeginn kann den Ertragsanteil und damit die Steuerlast senken.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Doch die Besteuerung der Auszahlungen kann komplex sein. Mit unserem bAV-Steuerrechner können Sie einfach und schnell Ihre Steuerlast berechnen und sich optimal auf Ihren Ruhestand vorbereiten.
Nutzen Sie unseren Rechner jetzt, um Ihre Steuerbelastung zu ermitteln und Ihre finanzielle Zukunft sicher zu planen!